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Ein Beistand kann in vielen Bereichen eine sinnvolle Unterstützung sein. Sie können bei APFEL auf zwei ausgebildete Beistände zurückgreifen, die über die Pflegeelternschule Baden-Württemberg ausgebildet und zertifiziert wurden. Von der Pflegeelternschule stammt auch der folgende Text:
Ausgangspunkt für jede Handlung eines Beistandes ist es, die Bedürfnisse des Pflegekindes in den Mittelpunkt zu stellen. Das Kindeswohl, insbesondere sein Recht auf dauerhafte Beheimatung, ist als Richtschnur der Beratung anzusehen und engagiert zu vertreten. Von dieser Grundannahme ausgehend kann in Konfliktsituationen eine gemeinsame Basis zwischen Pflegefamilien, Herkunftsfamilien und Jugendhilfeträgern gesucht werden.
Der Beistand vertritt die Interessen des Pflegekindes (Artikel 1,2 u.6 GG). Dies geschieht im Rahmen des § 13 SGB X (bei Behördengesprächen) sowie des § 13 FGG (bei Gerichtsverhandlungen). Generell steht der Beistand beratend und unterstützend der Pflegefamilie zur Seite.
Auszug aus § 13, SGB 10, Abs. 4:
Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Ausgangspunkt für jede Handlung eines Beistandes ist, die Bedürfnisse des Pflegekindes in den Mittelpunkt zu stellen.
Auch ein Pflegekind ist ein Kind mit all den Bedürfnissen nach Geborgenheit
und Liebe.